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Winterausrüstung ist Pflicht
Vom 1. November bis 15. April müssen Kraftfahrzeuge wintertauglich sein. Wer der Winterausrüstungspflicht nicht nachkommt, riskiert 35 Euro Strafe.
Vom 1. November bis 15. April müssen Kraftfahrzeuge wintertauglich sein. Wer der Winterausrüstungspflicht nicht nachkommt, riskiert 35 Euro Strafe.