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FPÖ-Kärnten kann auf Parteienförderung hoffen
Der Verfassungsgerichtshof hat Freitag ein Prüfverfahren eingeleitet. Nach der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ wird die Einschränkung zulasten der FPÖ für sachlich nicht gerechtfertigt erachtet. VfGH sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt.