Schon ab 1. Jänner 2023 sollen rund 60 neue Fachkräfte in den Bereichen Heimhilfe, Animation sowie auf den Geronto- und Demenz-Stationen arbeiten. Konkret kommen 42 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Bereich der Heimhilfen, 7 Vollzeitäquivalente für die Animation und 7,15 für die Geronto- und Demenz-Stationen. Zusätzlich wurden bereits 2022 die Leiterinnen und Leiter von kleinen Heimen entlastet: Sie müssen künftig nicht mehr in der operativen Pflege mitarbeiten, sondern bekommen dafür neue Pflegerinnen und Pfleger. Die Mehrkosten werden insgesamt rund 3,3 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Zudem hat die Landesregierung Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Heimen verpflichtend festgeschrieben. Konkret wird das Qualitätsmanagement im Kärntner Heimgesetz von einer Kann- zu einer Muss-Bestimmung. Das soll sicherstellen, dass die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bestmöglich betreut werden. Verpflichtende Maßnahmen und Kontrollen zur Qualitätssicherung sollen dramatische Mängel von Vornherein ausschließen.
Seit dem Jahr 2019 setzt das Land Kärnten die Pflegenahversorgung um, welche als Empfehlung aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan hervorging.
Die niederschwellige Servicierung der älteren Bevölkerung und der pflegenden/betreuenden Angehörigen durch Pflegekoordinator:innen verfolgt das Ziel, trotz Hilfe- und Pflegebedürftigkeit möglichst lange das eigenständige Wohnen im privaten Wohnumfeld zu ermöglichen.
Pflegekoordinator:innen informieren zu Angeboten im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich, unterstützen bei Antragstellungen jeder Art, organisieren den Betreuungsalltag und vermitteln ehrenamtliche Mitarbeiter:innen für Besuchs- oder Fahrtendienste. Das Serviceangebot ist für die Bürger:innen kostenfrei!
Der Bund hat die Wichtigkeit dieser niederschwelligen Servicierung erkannt und fördert derzeit Pilotprojekte unter dem Titel Community Nurse. Aktuell setzen bereits 93 von 132 Kärntner Gemeinden Pflegenahversorgungsstrukturen um.
ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG