Die Managergehälter galoppieren dem Medianeinkommen und sogar den Aktienkursen davon, beklagt die Arbeiterkammer und fordert, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie Begrenzungen einbaut. Seit 2003 legten die Vorstandsgagen in den börsennotierten Leitbetrieben um 172 Prozent zu, das Medianeinkommen aber nur um knapp 30 Prozent.

Der Wiener Leitindex ATX stieg von 2003 bis Ende 2016 um 70 Prozent. "Zu diesem Missverhältnis haben falsche Anreize wie die kurzfristige Orientierung am Börsenkurs oder an anderen Finanzkennzahlen wie Überschuss oder Ebit geführt", so AK-Expertin Christina Wieser am Donnerstag in einer Aussendung. Soziale und ökologische Kriterien würden kaum beachtet, auch beim mittlerweile laut Gesetz zu beachtenden Faktor Nachhaltigkeit gebe es Verbesserungsbedarf.

Hoffnung setzt die AK nun auf die nationale Umsetzung der Novellierung der Aktionärsrechterichtlinie, die der Europäische Rat verabschiedet hat. "Diese muss bestehende Gesetzeslücken schließen", so Wieser. Die AK wünscht sich, dass nicht die Hauptversammlung, sondern der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung bestimmt. Zudem solle ein angemessenes Verhältnis festgelegt und dieser Faktor auch veröffentlicht werden; in den USA ist die manager to worker pay ratio seit Jahresbeginn Pflicht. Die Leistung eines Vorstandsmitglieds, so die AK, müsse auch anhand nicht-finanzieller Gesichtspunkte bewertet werden, etwa der Schaffung von Jobs oder Diversität.

Wichtig wäre der Kammer auch eine Offenlegung der unterschiedlichen Vergütungsteile, zum Beispiel Abfertigungen und Pensionszusagen. Bisher müssen diese nicht separat ausgewiesen werden. Und: Bei vorzeitiger Vertragsauflösung sollen Abfindungen nicht höher sein als ein Jahresgehalt.