ÖVP und FPÖ brachten das umstrittene Sicherheitspaket durch den Ausschuss. Die Opposition veranstaltete ein "außerparlamentarisches Hearing", weil sie keinen Sinn sah in einer Auseinandersetzung hinter verschlossenen Türen. Ihre Einwände wurden nicht gehört. Ein öffentliches Hearing im Ausschuss hatte die türkis-blaue Regierung abgelehnt.

Im Parlament wird das Sicherheitpaket von einer türkis-blauen Mehrheit beschlossen werden, gegen die Stimmen der Opposition (SPÖ, Neos und Liste Pilz). Das einzige Zugeständnis, das man den Kritikern machte: die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, an den sich jene wenden können, die ihre Grundrechte verletzt sehen.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verteidigte das Paket gegen oppositionelle Kritik. Er könne keinen unverhältnismäßigen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte erkennen, betonte er. Eine permanente Überwachung, wie die Opposition suggeriere, werde es nicht geben. Die Bezeichnung "Überwachungspaket" für das Sicherheitspaket wies Kickl strikt zurück. Auch ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon konnte mit der Kritik nichts anfangen. So sei es etwa eine sinnvolle Maßnahme, wenn Verkehrsbilder oder Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen in Fahndungssituationen von der Polizei genutzt werden können.

Es handle sich natürlich um ein Überwachungspaket, sagte hingegen NEOS-Abgeordneter Scherak. Auch wenn es noch nicht so weit sein möge, "über kurz oder lang kommen wir bei George Orwell an".

Massive Bedenken hatte auch die österreichische Rechtsanwaltskammer geäußert. Ihre Bedenken werden vom ehemaligen ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath geteilt.

Ikrath ersucht die Abgeordneten vergebens, das Vorhaben noch einmal zurückzustellen und intensiv zu prüfen. Ikrath hält der ÖVP-FPÖ-Regierung einen "skandalösen 'speed kills'-Ansatz" vor - weil sie ursprünglich gar keine Begutachtung wollte (jetzt gab es immerhin eine Ausschussbegutachtung) und es kein öffentliches Hearing gibt. Bei einem Gesetz, das derart fundamentale Konsequenzen für die Rechte der Bevölkerung hat, wären größtmögliche Einbeziehung und maximale Transparenz höchst angebracht. 

Die Bedenken im einzelnen beziehen sich auf:

  • die Vorratsdatenspeicherung Neu ("Quick Freeze")
  • die verdachtsunabhängige Videoüberwachung
  • den Bundestrojaner