Warum kann man das umstrittene Treffen nicht verhindern?
Gert-Andre Klösch: Es fehlt die gesetzliche Handhabe. Weil keine Volksbelustigung stattfindet, handelt es sich um keine Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz. Es ist auch keine Versammlung nach Versammlungsgesetz wie zum Beispiel bei politischen Kundgebungen. Wir haben deshalb auf Basis dieser beiden Gesetze keinen Zugriff. Rein rechtlich ist es eine Messe. Wir haben wirklich alles probiert und absolut keine Freude damit.