Die Novelle des Beamten-Dienstrechts ist am Montag in eine vierwöchige Begutachtung gegangen. Schwerpunkt ist der Ausgleich jener Verluste, die den Beamten durch das neue Besoldungssystem gedroht hätten. Enthalten ist aber auch die Ausweitung des Papamonats auf gleichgeschlechtliche Paare.

Unbezahlt, aber krankenversichert

Den Papamonat gibt es im Bundesdienst - im Gegensatz zur Privatwirtschaft - seit 2011. Väter haben damit einen Rechtsanspruch auf eine solche bis zu vier Wochen dauernde Freistellung während des Mutterschutzes. Bezahlt werden die Beamten und Vertragsbediensteten während dieser Zeit nicht, man bleibt aber krankenversichert, und der Monat zählt voll für die Pension. Auch der Anspruch auf eine spätere Karenz wird nicht geschmälert.

Mit der nun in Begutachtung gegangenen Beamten-Dienstrechtsnovelle soll der Papamonat in einen "Babymonat" umgewandelt werden. "Um jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu vermeiden", soll er künftig auch diesen offenstehen, heißt es in den Erläuterungen.

Damit besteht ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig soll für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs geschaffen werden.

Schwerpunkt der Beamten-Dienstrechtsnovelle ist aber die Sicherstellung, dass das durch zwei EuGH-Urteile notwendig gewordene neue Besoldungssystem mit einem neuen Modell der Anrechnung von Vordienst- und Ausbildungszeiten den Beamten und Vertragsbediensteten keine finanziellen Nachteile bringt. Die ursprünglich im Jänner vom Nationalrat beschlossene Regelung hätte Verluste von bis zu 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme bedeutet. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hatte sich in der Vorwoche mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) auf komplizierte technische Anpassungen geeinigt, um diese auszuschließen.