Einer der mutmaßlichen Hauptdrahtzieher im Fall des vermutlich jahrelang sexuell missbrauchten Buben aus Deutschland hätte keinen Kontakt mit Kindern haben dürfen. Gegen den einschlägig wegen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestraften 39-Jährigen habe ein Kontaktverbot zu unter 18-Jährigen bestanden, sagte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel am Samstag.

Der Mann soll im Herbst 2016 zur Mutter des Opfers gezogen sein - dies sei ein Verstoß gegen Gerichtsauflagen gewesen, sagte Mächtel. Die 47-Jährige soll ihren Sohn seit 2015 für tausende Euro im Internet für Sex angeboten haben: Sieben Männer zwischen 32 bis 49 Jahren sitzen wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in Untersuchungshaft. In einem Fall ist bereits Anklage erhoben worden.

Schwerwiegenster Fall

Bei den Vorwürfen handelt es sich nach Ermittlerangaben um den schwerwiegendsten Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der vom Landeskriminalamt bisher bearbeitet wurde. Im vergangenen September konnte der Bub aus seiner Familie befreit werden. Unklar ist, warum dies nicht viel früher geschah.

Das Jugendamt hatte die Familie seit Jahren im Blick. Nach Polizeihinweisen auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers konnte er im März 2017 zeitweise in Obhut genommen werden. Das Familiengericht schickte ihn laut Landratsamt wieder nach Hause, das eingeschaltete Oberlandesgericht habe diese Entscheidung bestätigt. Erst im September wurde er nach einem anonymen Hinweis endgültig aus der Hand seiner mutmaßlichen Peiniger befreit.

Schwerer Verstoss

Der Lebensgefährte der Mutter durfte seit 2014 keinen Kontakt zu Kindern haben. Das Landgericht Freiburg hatte später laut Mächtel seinen Antrag abgelehnt, zur Mutter des Neunjährigen zu ziehen. Er habe dies dennoch getan. Wegen dieses Verstoßes sei er im Sommer 2017 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgerichtsurteil sei aber noch nicht rechtskräftig, erklärte Mächtel, weil der 39-Jährige Berufung dagegen eingelegt habe.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mittlerweile gegen einen der Verdächtigen Anklage erhoben, wie der Oberstaatsanwalt sagte. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob es zum Prozess komme. Um wen es sich bei dem Angeklagten handelt, wollte er nicht sagen. Die Anklage laute auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. "In diesem Fall konnten wir die Ermittlungen schon abschließen."

Ähnlicher Fall 2015

Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald stand in den vergangenen Jahren bereits in der Kritik. Im Januar 2015 war der drei Jahre alte Alessio in Lenzkirch im Schwarzwald von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden, während die Mutter in der Psychiatrie saß. Er hatte den kleinen Buben bereits vor dem Tötungsdelikt wiederholt schwer misshandelt. Die Behörde soll zahlreiche Warnungen ignoriert und Alessio nicht geschützt haben. Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt musste eine Geldstrafe zahlen. Ein Verfahren gegen die Mutter – wegen einer möglichen Beteiligung an früheren Misshandlungen des Kindes – wurde nach Alessios Tod ebenfalls eingestellt.