Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UN-Generalversammlung angenommen. Seitdem wird an diesem Datum der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Bei der Umsetzung dieser Rechte bleibt jedoch noch viel zu tun – weltweit, aber auch in Österreich. In über 130 Ländern erheben heute Kinder ihre Stimme und machen auf die Herausforderungen ihrer Generation aufmerksam.

Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und des Süd-Sudan haben die Konvention ratifiziert.

Die kinderfreundliche Version

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Konvention über die Rechte des Kindes für Kinder erklärt

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien

  • Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  • Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden - dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern - zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
  • Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert und ihrem Alter und Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.
Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind:
Die 10 wichtigsten Kinderrechte sind: © UNICEF

Die Kinderrechte in Österreich

Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet hatten. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten, jedoch mit einem Erfüllungsvorbehalt, der eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden verhindert.

Jedes vierte Kind ist mit Gewalt konfrontiert

Obwohl Gewaltanwendung in der Erziehung in Österreich gesetzlich verboten ist, ist jedes vierte Kind mit häuslicher Gewalt konfrontiert. Anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November präsentierten die Österreichischen Kinderschutzzentren und das Familienministerium am Freitag das Buch "Auf hoher See", das auf die belastende Situation von betroffenen Kindern aufmerksam machen will.

"Jedes vierte Kind wächst mit Gewalt in der Familie auf und muss mitansehen, wie sich seine Eltern handgreiflich streiten. Das sind erschreckende Zahlen", sagte Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien. Es sei eine mehr als belastende Situation für die Kinder, unter der sie ihr ganzes weiteres Leben leiden. Seit 2011 steht das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegte Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt - Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung - in der österreichischen Verfassung. Darunter fällt auch das Verbot von Gewaltanwendung als Erziehungsmittel.

Zuhause, als Ort der Bedrohung

"Das Zuhause, das ein Ort für Sicherheit und Geborgenheit sein sollte, wird zum Ort der Bedrohung", erläuterte Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin des Kinderschutzzentrums "Die Möwe". Die Eltern würden dann nicht mehr als solche erkennbar sein und quasi als "Monster" wahrgenommen werden - ein Ansatz, der in der Geschichte des Buches und in deren Illustrationen ganz bewusst aufgenommen wurde, wie Martina Wolf, Geschäftsführerin der Österreichischen Kinderschutzzentren, erklärte. Das Buch wendet sich zwar in erster Linie an Kinder im Volksschulalter, soll aber etwa auch Eltern auf die seelische Not der Betroffenen und auf Wege aus der Gewaltspirale hinweisen.

Eines der Hauptprobleme bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder sei die "Unsichtbarkeit" von familiärer Gewalt, sagte Wölfl. Betroffene Mädchen und Buben wollen oft sich oft niemandem anvertrauen, weil Loyalitätskonflikte oder Schuldgefühle auftreten und auch die Eltern die Situation verheimlichen. Die wenigen Studien zu dieser Thematik zeigen die Folgen für die Kinder auf: starke Stressbelastung, Bindungsproblematiken, Ängste, depressive Verstimmungen und posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Durch die Hilflosigkeit sei die posttraumatische Belastung bei Kindern, die Zeugen von Gewalt in der Familie werden, sogar noch stärker als bei jenen, die selbst Opfer von Gewalt werden, erklärte Wölfl.

Noch immer fehle es in Österreich an spezialisierter Hilfe für Kinder, etwa bei Psychotherapie und Prozessbegleitung, kritisierte Wölfl. "Diese Kinder werden oft nicht gesehen und sollen durch das Büchlein erreicht werden." "Nicht nur das Bewusstsein ist wichtig, sondern auch das Verhalten", betonte Karmasin. Das Buch ist derzeit auf Deutsch verfügbar, soll aber zukünftig in weiteren Sprachen erscheinen. Außerdem ist geplant, es auch in der Justizarbeit einzusetzen.