Der gläserne Mensch rückt wieder einen großen Schritt näher: Wie die Basler Zeitung berichtet, soll der Internetzugang in Schweizer Bars, Restaurants und auf Großveranstaltungen künftig eingeschränkt werden. Schuld ist eine neue Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die 2018 in Kraft treten soll.

Wie die Basler Zeitung berichtet, sollen die Schweizer Behörden künftig genau wissen, wann und wo jemand im Internet surft. Anonymität im Netz soll der Vergangenheit angehören. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Identifizierung aller Internetnutzer notwendig. Gelingen soll das durch die Internetanbieter, die entsprechende Infos zu den Nutzern weitergeben sollen. Jedem, der im Internet surft, soll quasi ein Ausweis zugeordnet werden können. Der freie WLAN-Zugang in der Bar nebenan wäre mit diesen Zielen nicht vereinbar.

Kriminelle im Visier

Ziel der Verordnung ist die bessere Verfolgung von Kriminellen. Betroffen sind allerdings nicht nur jene, die im Verdacht stehen, kriminell gehandelt werden, sondern alle Bürger. Der Eingriff in die Privatsphäre ist enorm - ebenso wie Kosten.

Es geht nicht nur um die Identifizierung, sondern auch um die automatische Verknüpfung mit anderen Datensätzen: Von den Internetanbietern fordert der Bund detaillierte Auskünfte über genutzte Zahlungsmittel, Kontonummer, Bankverbindungen usw. Die Telekomanbieter wehren sich gegen die Verordnung und die damit verbundenen neuen Verpflichtungen - auch weil manche technisch nicht umsetzbar sein sollen.

Die sogenannte Vernehmlassung (Begutachtung) der Überwachungs-Verordnung dauert noch bis 29. Juni. Anfang 2018 soll sie in Kraft treten.