Die Wettbewerbsbehörde kündigte am Mittwoch an, deren Lizenzverträge zu prüfen. Die kartellrechtliche Prüfung soll klären, ob die Firmen Händlern verbieten, Merchandisingprodukte online oder über Landesgrenzen hinweg zu verkaufen. Dies würde gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.