Das juristische Tauziehen um die Errichtung der Fürstenfelder Schnellstraße S7 geht weiter. Nun haben die Projektkritiker gegen den vom Bundesverwaltungsgericht Ende Oktober bestätigten positiven UVP-Bescheid für den Westteil der Straße Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Grund seien erhebliche Mängel im Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht sowie im Verkehrsministerium.