Ein Sturm der Entrüstung fegte durch die Steiermark, als Ende Oktober bekannt wurde, dass das Land die Kompetenzen der beeidigten Aufsichtsjäger ausweiten wollte. Diese sollten laut dem Entwurf des neuen Jagdgesetzes auf Verdacht hin Gepäckstücke und Fahrzeuge durchsuchen und Personen sogar festnehmen dürfen, wenn sie bei einer Gesetzesübertretung ertappt werden. Wander-, Natur- und Mountainbikevereine liefen gegen die Regelung Sturm, die Landesregierung zog die Novelle schließlich zurück (wir berichteten).