Die Wahlbehörde im Innenministerium bringt laut Bericht in der "Wiener Zeitung" wahrscheinlich Anzeigen gegen alle Bezirke ein, die in der Wahlanfechtung der FPÖ genannt sind. Alles in allem handelt es sich dabei um 94 Bezirke, gegen die nun wohl bald ermittelt wird. Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde, sagte gegenüber der "Wiener Zeitung", dass man so schnell wie möglich tätig werden wolle.

Bis zu drei Jahre Haft

Auf Amtsmissbrauch droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, auf falsche Beurkundung stehen bis zu drei Jahre Haft.

Die Vorgeschichte ist bekannt: Mit 50,3 zu 49,7 Prozent fiel das Wahlergebnis in der Stichwahl überaus knapp zugunsten des Grünen-Kandidaten Alexander Van der Bellen aus. Nur kurze Zeit später rief die Bundes-FPÖ ihre Parteimitglieder auf, jede Art von Unregelmäßigkeiten rund um den Urnengang und die Auszählung zu melden.

FPÖ-Funktionäre im Visier

Und genau das könnte nun zahlreichen FPÖ-Wahlbeisitzern zum Verhängnis werden. Aber der Reihe nach. Bereits kurz nach der Stichwahl hat das Innenministerium nicht zuletzt aufgrund der Hinweise der FPÖ in einigen Bezirkswahlbehörden Unregelmäßigkeiten festgestellt und diese bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angezeigt. Die WKStA ermittelt nun einerseits wegen Amtsmissbrauchs, andererseits auch wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

Denn in den Bezirkswahlbehörden werden im Zuge der Wahlkartenauszählung Protokolle angefertigt - auf vorgedruckten Formularen, die das Innenministerium für alle Wahlen zur Verfügung stellt, werden unter anderem die Uhrzeit des Auszählungsbeginns und -endes, Anwesenheiten und besondere Vorkommnisse vermerkt. Am Ende der Auszählung unterschreiben alle Anwesenden - vom Beisitzer bis hin zum Wahlleiter.

Keine Abweichungen protokolliert

Laut Stein besteht theoretisch die Möglichkeit einer abweichenden Stellungnahme: Sollte ein Mitglied der Wahlkommission mit dem Protokoll nicht einverstanden sein und eine andere Wahrnehmung des Auszählungsvorgangs haben, kann er oder sie das vermerken.

Da dies nicht geschehen sei, es aber offenbar den Verdacht gibt, dass die Protokolle - zum Beispiel in Bezug auf den Auszählungsbeginn - nicht der Wahrheit entsprechen könnten, wird auch wegen falscher Beurkundung ermittelt. "Die FPÖ bringt ihre eigenen Leute in die Bredouille", sagt ein Mitglied einer Wahlkommission, gegen die ebenfalls ermittelt wird.

Denn einerseits haben FPÖ-Vertreter die Richtigkeit der Auszählung bezeugt, anderseits diese später beanstandet. Nun müssen auch sie sich vor den Behörden verantworten.

"Grundproblem aufgezeigt"

Der Anwalt der FPÖ und ehemalige Justizminister, Dieter Böhmdorfer, verteidigt das Vorgehen, weil es "ein Grundproblem" im heimischen Wahlrecht und eine Reihe von "Schlampigkeiten" aufzeigt habe. Er gehe davon aus, dass auch das Wahlergebnis durch die Unregelmäßigkeiten beeinflusst worden sei.