"Dem Einwand der Cousine, dass der Erblasser Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sei, folgte das Gericht nicht", so das Gericht weiter. Der Erbschein für das Museum kann nach Gerichtsangaben aber erst ausgestellt werden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Die Anwälte der Cousine Uta Werner kündigten an, die Begründung des Gerichts prüfen und dann entscheiden zu wollen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu hat Werner einen Monat Zeit.

In einer Mitteilung ihres Sprechers ließ sie anklingen, dass sie mit der Entscheidung nicht zufrieden ist: Das Gericht stütze seine Begründung ausschließlich auf die Interpretation zweier vorliegender psychiatrischer Gutachten über den Kunstsammler Gurlitt, hieß es in darin. "Es hat im Amtsermittlungsverfahren sowohl auf die Vernehmung von Zeugen, eine Beweiserhebung als auch auf ein eigenes Gutachten verzichtet."

Das Museum begrüßte die Entscheidung, wies aber darauf hin, dass sich bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nichts ändert und das Museum immer noch nicht über das Erbe verfügen und die geplante Forschungsstelle auch noch nicht einrichten könne. "Das Kunstmuseum Bern gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die zum Nachteil sämtlicher Arbeiten herrschende Unsicherheit bald beendet sein wird", hieß es in einer Mitteilung.

Cornelius Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, der mit seiner umstrittenen Sammlung von mehr als 1.500 Bildern in München und Salzburg monatelang im Zentrum einer hitzigen Debatte um Nazi-Raubkunst stand, war im Mai 2014 nach schwerer Krankheit gestorben. Er hatte sein komplettes Vermögen in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern hinterlassen. Zu dem Zeitpunkt stand er unter Betreuung. Seine Cousine zweifelte an, dass Gurlitt beim Verfassen dieses Testamentes im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und erhob selbst Anspruch auf den Nachlass.

Das Gericht sah das anders - zur Erleichterung der Bundesregierung. "Mit der Entscheidung des Nachlassgerichtes verbinden wir nun auch die Hoffnung, dass nunmehr die Erbstreitigkeit beigelegt wird, damit Restitutionen und die Arbeit der Taskforce frei von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben im Sinne der Opfer und Ihrer berechtigten Erben durchgeführt werden kann", sagte ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Denn nach einer monatelangen Hängepartie rückt nun ein Schlusspunkt in dem endlos erscheinenden Fall Gurlitt näher, denn auch in der Frage der Rückgabe von Nazi-Raubkunst zeichnen sich inzwischen Lösungen ab.

Grütters hat bereits Verträge für die Rückgabe von zwei Bildern unterschrieben, die die Taskforce Schwabinger Kunstfund als Nazi-Raubkunst identifiziert hat: die "Sitzende Frau" von Henri Matisse und "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann. Der Matisse soll an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul Rosenberg gehen, "Zwei Reiter am Strand" ebenfalls an den Nachkommen eines jüdischen Besitzers. Laut einer Vereinbarung zwischen Deutschland und dem Kunstmuseum Bern liegt der Teil der Sammlung, die unter Raubkunst-Verdacht versteht, in der Verantwortung der Bundesregierung.

Die Rückgabe wird nach Angaben des Nachlasspflegers Stephan Brock jetzt schnell gehen. "Wenn ich die Genehmigung des Amtsgerichtes habe, geht es ganz schnell", sagte er am Donnerstag. Er gehe davon aus, dass spätestens in drei Wochen darüber entschieden sei - und dann sei die Rückgabe nur noch eine Frage weniger Tage. Noch im April könnte die Übergabe seiner Einschätzung nach möglicherweise über die Bühne gehen.