Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montagnachmittag den Weg für den Start des Buwog-Prozesses freigemacht. Nach rund 30-minütiger Beratung entschieden die OGH-Richter und verwarfen die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur. Diese hatte die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker in Frage gestellt. Nach dem OGH-Urteil bleibt sie jedoch Vorsitzende des Schöffensenates.
Keine Nichtigkeit
OGH-Entscheidung: Buwog-Prozess kann wie geplant starten
Der Oberste Gerichtshof verwirft die Nichtigkeitsbeschwerde. Dadurch kann Richterin Marion Hohenecker ab morgen wie geplant den Buwog-Prozess führen.
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