Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montagnachmittag den Weg für den Start des Buwog-Prozesses freigemacht. Nach rund 30-minütiger Beratung entschieden die OGH-Richter und verwarfen die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur. Diese hatte die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker in Frage gestellt. Nach dem OGH-Urteil bleibt sie jedoch Vorsitzende des Schöffensenates.