ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz ist gerade erst von einem Kurzurlaub zurückgekehrt, und er meldet sich umgehend zurück in den Wahlkampf: Im Falle von Gewalt insbesondere gegen Frauen und Kinder sollen künftig höhere Strafen drohen.

Laut Studie des BMJ hätten 38 Prozent der Frauen und Kinder in Österreich selbst Gewalterfahrungen. 75% der Frauen hätten bereits einmal sexuelle Belästigung erlebt. Durch die Migration sei traditionelle Gewalt in der Familie zusätzlich „importiert“ worden.

In den letzten Jahren sei es immer wieder zu milden Urteilen gekommen, so Kurz. Oftmals scheinen die Mindeststrafen zu niedrig, oft scheinen selbst die Höchststrafen nicht angemessen. Auch im Verhältnis zu Strafen für Vermögensdelikte seien die Strafen niedrig. Zudem werde der Opferschutz oft nicht ausreichend berücksichtigt.

"Das beschäftigt mich schon lange, ich habe das immer als extrem ungerecht empfunden, wenn Gewalttäter sechs Monate bekommen obwohl sie ein Leben zerstört haben. Jetzt als Chef der Volkspartei will ich das ändern: Strafen müssen das Unrecht widerspiegeln", so Kurz. "Selbstverständlich ist die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren, aber man sollte bei den Rechtsgrundlagen verschärfen".

Höhere Strafen für Gewaltdelikte werden Teil des Kurz-Programms im September. Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde von Kurz beauftragt, ein Vorhabenspapier zu erstellen, wie diese Ziele umgesetzt werden können. Brandstetter: "Dieses Papier wird zeitgerecht fertig. Mir ist das Problem bewusst. Ich will diese für das Vertrauen in die Justiz so wichtige Frage anhand aller relevanten Einzelfälle prüfen lassen. Ich bin dafür offen, denn Gewaltdelikte richten Schäden an, die mit Geld allein gar nicht gutzumachen sind."

Kurz nennt auch Beispiele für jüngste Urteile bei Gewaltdelikten, die ihn beschäftigten: 


4.8.2017:  Salzburg. Schwere Körperverletzung an drei Frauen. Urteil: 6 Monate Haft.

26.7.2017:  Wien. Ein Mann verprügelt seine Kinder. Geldstrafe 1.800 Euro.

27.7.2017 Wien. Ein Serienvergewaltiger verging sich an vier Frauen. Das Urteil: 5 Jahre Haft.

8.6.2017: Graz. Vergewaltigung. Das Urteil: 2 Jahre Haft.

23.5.2017: Wien. Eine Vergewaltigung im Hallenbad. 4 statt 7 Jahre Haft nach der Berufung.

15.2.2017: Niederösterreich. Sexuelle Handlungen gegen den Willen der Frau. Keine unbedingte Haft, 3 Monate bedingt.

8.2.2017 Wien. Vergewaltigung. 2,5 Jahre.

24.1.2017 Wien. Versuchte Vergewaltigung. 1,5 Jahre.

19.12.2016: Sexueller Missbrauch. Keine unbedingte Haft, 2 Jahre bedingt.

10.11.2016: Graz. Eine Gruppenvergewaltigung. Die Urteile: 3 Monate bis 2 Jahre Haft, großteils bedingt.