Erst am Dienstag hat das Justizministerium die lange diskutierte und erwartete Urheberrechtsnovelle in Begutachtung geschickt. Das Gesetz, das im Oktober in Kraft treten soll, bringt die umstrittene Festplattenabgabe auf "Speichermedien jeder Art" für Privatkopien sowie das von Verlagen lange geforderte Leistungsschutzrecht. 

Doch schon regt sich Kritik: Besonders das vorgesehene Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften ärgert den Internet-Konzern und Suchmaschinen-Betreiber Google: Das Unternehmen spricht von einem "verfehlten" Vorschlag. Medienrechtsexperten halten darüber hinaus die von der Regierung vorgeschlagene Abwicklung für schwer umsetzbar. Ein Hauptkritikpunkt: dass sich die Vergütung für Zeitungsinhalte "nur" auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren bezieht, könnte als Freibrief missverstanden werden, dass andere Dienstleister wie Medienbeobachter Inhalte von Verlagen plötzlich ohne Vereinbarung nutzen können.

Den Verlegern dürfte der Vorschlag insgesamt nicht weit genug gehen, schätzen Medienrechtsexperten. Der Entwurf zum Leistungsschutzrecht sei eher zahnlos, so die erste Analyse durch einen Medienrechtsexperten.

"Problemstellen" im Gesetzesentwurf

Bei den Österreichischen Verwertungsgesellschaften ist man mit dem Vorschlag auch noch nicht zufrieden. Dass aus der aktuellen Leerkassettenvergütung eine Speichermedienvergütung werden soll, sei zwar "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", heiß es. "Leider hat das starke Lobbying des Elektrohandels aber zu einem völlig unausgegorenen Entwurf geführt, der weit hinter den Erwartungen der Künstler und Kunstschaffenden zurückbleibt."  Auch IG Autoren-Vorsitzender Gehard Ruiss sieht noch einige "Problemstellen" im Gesetzesentwurf.

"Die Festplattenabgabe war von Anfang an ein hoch gepushter Nebenschauplatz der wichtigen Urheberrechtsdiskussion", kritisiert auch der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl. "Mit ihrer Einführung wird dieser Nebenschauplatz jetzt geschlossen und das ist gut so. Es ist aber auch schon das einzig Positive an der jämmerlichen Reform, die jetzt in Begutachtung geschickt wurde." Zinggl hält andere Veränderungen für dringender: eine freiere Werknutzung etwa oder  eine Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung "anstelle der veralteten Privatkopie", außerdem neue Vergütungsmodelle. Vor allem aber müsse eine neues Urheberrecht mehr Rechtssicherheit bringen: "Kaum jemand weiß, welche Vorgänge im Internet überhaupt legal sind. Die vorliegende Novellierung schafft vor allem eines nicht: Rechtssicherheit."

Kritik kam auch von den NEOS. "Leider haben wir nur ein Jahr Freiheit vor der Festplattenabgabe gewonnen", meinte NEOS-Mediensprecher Niko Alm. "Offensichtlich hat sich die Bundesregierung von den Lobbyorganisationen breit treten lassen. Nun versucht sie verzweifelt vom Fehlen einer zukunftsorientierten Urheberrechtsreform abzulenken, indem sie allen Telefon-, Computer- und Kameranutzern Geld abpresst." Ein noch gravierenderes Missverstehen der Funktionsweisen des Internet gebe es beim Leistungsschutzrecht. "Ein innovationsfeindliches Gesetz, das schon in Deutschland mit Pauken und Trompeten gescheitert ist, einzuführen, wird auch in Österreich erwartbare Ergebnisse bringen. Der Versuch, das Verlinken von Inhalten im Internet kostenpflichtig zu machen muss scheitern", so Alm.

Ablehnung kam auch vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC). Die Novelle sei autorenfeindlich und fördere vor allem die Rechte der Verlage. "Diese autorenfeindliche Novelle fördert im klassischen Sinne die Rechte der Verlage, aber nicht die der Autoren, die den Content schaffen", so der ÖJC.