Die NÖ Landesregierung will per Verordnung "Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber" beschließen. Der Entwurf erlaubt - unter gewissen Voraussetzungen - außerhalb der Schonzeit, also von 1. September bis 31. März, Biberdämme zu entfernen und die Tiere mittels Fallen zu fangen und zu töten oder unmittelbar zu töten. Kritik kam von WWF und Ökobüro.

Am gestrigen Mittwoch endet die Begutachtungsfrist für die Verordnung, die bis 2021 gelten soll. Ziel sei die Abwendung von Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit, die im öffentlichen Interesse gelegene Verhinderung von Vernässungen an Wohngebäuden zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden für Bewohner und der Schutz anderer wildlebender Tiere, heißt es im Entwurf.

Zulässig sind demnach Eingriffe von Anlageninstandhaltern an Hochwasserschutz- und Dammbauwerken, Kläranlagen und Fischaufstiegshilfen zum unmittelbaren Schutz der Funktion dieser Anlagen, sowie von Gemeinden unter bestimmten Umständen in Ortsbereichen. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal und Europaschutzgebiete, in denen der Biber als Schutzgut genannt ist.

"Starker Eingriff in das Schutzgut"

In einer Stellungnahme von Mittwoch an die Naturschutz-Abteilung des Landes NÖ kritisiert das Ökobüro, zu der 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen gehören, den Entwurf. "Die vorliegende Verordnung stellt einen starken Eingriff in das Schutzgut der Tierart Biber dar. Die Bedingungen, unter denen ein solcher Eingriff möglich ist, erscheinen nicht hinreichend klar geregelt und gegen Missbrauch geschützt", heißt es in der Stellungnahme, die der APA vorliegt.

Durch die im Oktober 2015 beschlossene Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes kann die Landesregierung Ausnahmen vom Verbot des Vernichtens und Tötens besonders geschützter Arten für einzelne Tier- und Pflanzenarten beschließen. Dadurch werde der Schutz für bedrohte Arten wie den Biber aufgeweicht, kritisiert der WWF in einer Aussendung.

Population ist offenbar gestiegen

"Künftig soll es per Ausnahmeverordnung möglich sein, in die Populationen geschützter Arten einzugreifen, etwa wenn dies dem 'Schutz anderer wildlebender Tiere' dient. Auf den Biber würde dies somit bereits anwendbar, wenn er Fischaufstiegshilfen verstopft", wird Christian Pichler vom WWF in einer Aussendung zitiert.

Die Stellungnahmen werden nun von der Abteilung Naturschutz gesichtet. Geplant sei, dass die Verordnung heuer mit 1. September - nach dem Ende der Schonzeit der Biber von April bis Ende August - in Kraft tritt, sagte Karl Hiesberger von der Abteilung Naturschutz im Amt der NÖ Landesregierung zur APA.

Wie in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf zu lesen ist, ist die Gesamtpopulation der Biber trotz "Entnahmen" von rund 100 bis 150 Biber jährlich weiter tendenziell angestiegen. Es könne daher davon ausgegangen werden, "dass eine jährliche Entnahme von bis zu fünf Prozent der Gesamtpopulation keinen negativen Einfluss auf den günstigen Erhaltungszustand der Art nach sich zieht".