Das Auslaufen der EU-Milchquoten im Frühjahr 2015 hat der Republik Österreich eine erste Amtshaftungsklage eingebracht. "Die Bauern mussten Quoten kaufen. Das ließ die AMA zu, ohne zu sagen, dass es beim Auslaufen einen Verlust gibt", begründet der Klagenfurter Anwalt Michael Sommer die Klage. Die Klage auf Entschädigung in Höhe von 127.530 Euro kommt von zwei niederösterreichischen Bauern.

Die beiden Landwirte haben - wie an die 40 weitere Bauern, die die Kanzlei Gheneff - Rami - Sommer wegen der Milchquoten vertritt - "eine größere Anzahl von Milchquoten bzw. Milchkontingenten über einen längeren Zeitraum entgeltlich erworben", heißt es in der Klage. "Dies mit Wissen und Wollen und unter Mitwirkung der Agrarmarkt Austria (AMA) mit Sitz in Wien bzw. deren Organen." Daher sei deren Handeln schadensersatzrechtlich dem Bund zuzuordnen.

Sommer vertritt nach eigenen Angaben Bauern, die bis zu 600.000 Euro in Kontingente investiert hätten, die dann wegen des Auslaufens der Milchquotenregelung plötzlich wertlos geworden seien. Also werde es auch weitere gleich gelagerte Klagen gegen die Republik geben, wie in diesem ersten Fall in dem "den Klägern ein Schaden am Vermögen in der Höhe des Klagebetrages entstanden" sei.