Unser Leser ist täglich mit seinem Hund und dem Fahrrad, auf dem ein sogenannter „Dogrunner“ befestigt ist, unterwegs. „Mit Feder und kurzem Leinenstück am Rad rechts wird der Hund gezwungen, knapp am Rad parallel mitzulaufen. Dabei passe ich mich dem Tempo des Hundes an“, berichtet der Mann. „Wie ich jetzt hörte, wäre dies nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, da das Anleinen von Tieren an Fahrzeugen nicht erlaubt ist“, erzählt der Tierfreund weiter. Was ihn aber unsicher macht: In einigen Foren gebe es dazu unterschiedliche Meinungen und auch die Exekutive ist ihm bei seinen Ausflügen mit Zweirad und Vierbeiner schon begegnet: „Die Polizei hat mich noch nie darauf angesprochen!“ Auch die Tatsache, dass man den „Dogrunner“ im Fachhandel erwerben könne, weist für den Leser auf Legalität hin. Ist das Ganze also doch erlaubt?

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug

„Die Verwendung von Gerätschaften wie dem „Dogrunner“, wobei der Hund an ein Fahrzeug angebunden ist und weder die Möglichkeit hat, sein eigenes Tempo zu wählen, noch seinen natürlichen Bedürfnissen wie Kot- und Harnabsatz bzw. schnüffeln nachzugehen, ist aus Sicht der Tierschutzombudsstelle abzulehnen“, so die Tierärztin. Mit einem lauffreudigen, gesunden Hund könne man selbst laufen; dazu brauche man kein Fahrrad. Dieses bringe dem Menschen den Vorteil, schneller von A nach B zu kommen und sich dabei weniger anzustrengen. „Das natürliche Interesse des Hundes am Schnüffeln, Erkunden, anderen Hunden begegnen oder sich zu lösen, wird dadurch nicht befriedigt“, meint die Expertin.