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Zwei Katzen auf dem heißen Blechdach

Wenn Katzen Autos zerkratzen, haften die Besitzer im Normalfall nicht. Die Stubentiger darf man laut jüngster Entscheidungen der Höchstgerichte frei laufen lassen. Von Peter Filzwieser

© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Normalerweise fahren Katzen ihre Krallen nicht aus
PETER FILZWIESER