Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Zwei Katzen auf dem heißen BlechdachWenn Katzen Autos zerkratzen, haften die Besitzer im Normalfall nicht. Die Stubentiger darf man laut jüngster Entscheidungen der Höchstgerichte frei laufen lassen. Von Peter Filzwieser © Illustration: Sinisa PismestrovicNormalerweise fahren Katzen ihre Krallen nicht ausPETER FILZWIESERvor 11 Jahren14. Juli 2015 um 09:57