Das Oberlandesgericht Wien hat heute im Tetron-Prozess rund um die millionenschwere Vergabe eines Blaulicht-Funksystems die Strafen für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und für Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer deutlich reduziert.

Statt 3 Jahre unbedingt erhielt Mensdorff nun 2 Jahre, davon 16 Monate bedingt. Fischer fasste 9 Monate aus, davon 6 Monate bedingt - statt wie ursprünglich ein Jahr unbedingt.

Als mildernd wertete der Richtersenat vor allem die Schadenswiedergutmachung - in dem Untreuprozess ging es um eine Schadenssumme von 1,1 Millionen Euro - sowie ihr Wohlverhalten nach Auffliegen der Schmiergeldzahlungen über die teilstaatliche Telekom Austria. Die lange Verfahrensdauer sei hingegen kein Milderungsgrund gewesen, da derartige Korruptionsverfahren sehr komplex seien, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstagvormittag.

"Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht"

Mensdorff meinte nach der Urteilsverkündung zu Journalisten: "Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten."

Tetron-Prozess: Strafen für Mensdorff und Fischer deutlich reduziert

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang April die Nichtigkeitsbeschwerden des Lobbyisten Alfons Mensdorf-Pouilly und des früheren Telekom-Managers Rudolf Fischer in der Causa Blaulichtfunk zurückgewiesen hat, entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG) nun in der Straffrage. Mensdorf-Pouilly hatte in erster Instanz drei Jahre unbedingt, Fischer ein Jahr Haft ausgefasst.