Nachdem der VKI bereits in den Vorinstanzen in der Causa Lyoness stets gewonnen hat, hat der Oberste Gerichtshof nun die Urteile rechtskräftig bestätigt.

61 Vertragsklauseln der Firma Lyoness aus den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2012 zu den sogenannten "erweiterten Mitgliedsvorteilen" sind gesetzwidrig.

Laut Rechtsansicht des VKI folgt daraus, dass die betroffenen Verträge unwirksam sind und Lyoness das Geld samt Zinsen an die Kunden zurückzahlen muss. Der VKI wird Betroffenen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Durchsetzung von potentiellen Ansprüchen anbieten.

Business-Pakete intransparent

Lyoness hatte Business-Pakete und Premium-Mitgliedschaften mit einer sogenannten „Gutschein-Anzahlung“ vertrieben, die man bei Partnerunternehmen von Lyoness einlösen konnte. Vereinfacht gesagt konnte man Pakete um 2.000 Euro (und mehr) kaufen, die als Anzahlung auf zukünftige Einkäufe tituliert waren. Dabei wurde den Kunden – so der Vorwurf des VKI – über ein fragwürdiges Bonussystem hohe Gewinne (Vergütungen) in Aussicht gestellt. Betroffene berichteten dem VKI, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten haben. Viele wollten ihre Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurückerhalten.

Der OGH hob alle Vertragsklauseln auf, in denen die Hauptleistungspflichten von Lyoness geregelt werden und erklärte sowohl die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ als auch die Klauseln zur Beendigung des Vertrages für intransparent und unwirksam. Laut OGH wurden die AGB unnötig schwer verständlich formuliert. Bei zentralen Begriffen fehlt es an einer Definition. Das Gutscheinanzahlungssystem stufte der OGH als intransparent ein.