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© Erwin ScheriauAm Grazer Landesgericht wurde der junge Syrer verurteilt, kam aber nach neun Monaten frei
Keine Abschiebung für in Graz lebenden Jihadisten
Wegen Terrors verurteilter Syrer kann nach Haft nicht abgeschoben werden. Er hat Asylstatus und bezieht daher die Mindestsicherung.
