Nun hat auch ein steirisches Gericht in einem laufenden Pflegeregress-Verfahren entschieden: Die Partnerin des Gepflegten muss nicht (mehr) für Heimkosten – es geht um rund 15.650 Euro – aufkommen.
Nun hat auch ein steirisches Gericht in einem laufenden Pflegeregress-Verfahren entschieden: Die Partnerin des Gepflegten muss nicht (mehr) für Heimkosten – es geht um rund 15.650 Euro – aufkommen.
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