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Behinderte Zustellerin überfordert: Post verurteilt

Sie hat Wirbelsäulen-Probleme und ist „begünstigt behindert“. Dennoch hat die Post ihre Tour ausgedehnt, was Zehn-Stunden-Tage zur Folge hatte. Gericht sprach Zustellerin Schmerzensgeld und Überstundenzahlung zu.

Der Druck auf eine langjährige Zustellerin und das ihr vorgegebene Arbeitspensum könnten ihr nun Schmerzensgeld und Überstundennachzahlungen bescheren
© Symbolfoto Elmar Gubisch
Der Druck auf eine langjährige Zustellerin und das ihr vorgegebene Arbeitspensum könnten ihr nun Schmerzensgeld und Überstundennachzahlungen bescheren
Bernd Hecke
Von   und Thomas Rossacher