Das nicht rechtskräftige Urteil im Fall des Grazer Amokfahrers - lebenslang plus Einweisung in eine Anstalt - ist deshalb bemerkenswert, weil die Geschworenen den Mann für schuldigfähig befanden, obwohl zwei von drei beigezogenen Psychiatern ihn als zurechnungsunfähig einstuften. Der erste Fall, in dem gegen die Einschätzung von Sachverständigen entschieden wird, ist das keineswegs.
Nach Amokfahrer-Urteil
Entscheidung gegen Gutachter ist kein Einzelfall
Vier Dutzend Mal sind Gerichte in den letzten 20 Jahren bei der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit von der Einschätzung von Psychiatern abgerückt. Zuletzt bei der Frage, ob der Grazer Amokfahrer schuldfähig ist.
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