Auf den Profifußball in Deutschland kommen möglicherweise Millionenforderungen für polizeiliche Mehrkosten bei Hochrisikospielen der Bundesliga zu. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen billigte im Grundsatz entsprechende Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) und gab dem Stadtstaat am Mittwoch in fast allen Punkten Recht.

"Ein guter Tag für den Steuerzahler", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der auf Nachahmer in den Reihen der Bundesländer hofft. Die DFL kündigte Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. "Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze", sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Sein Argument: Die öffentliche Sicherheit ist Kernaufgabe des Staates.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sieht das ähnlich: "Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei."

Erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze

In dem Streit geht es grundsätzlich um die Frage, ob der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen - wie etwa dem am Samstag in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV - entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze. Wegen der Grundsätzlichkeit und der Allgemeinbedeutung der Frage ließ das Gericht auch die Revision zu.

Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke sagte zum Urteil: "Ich habe, ehrlich gesagt, relativ wenig Verständnis dafür." Er hoffe, dass "das nicht nur auf den Fußball bezogen wird, sondern dass auch alle anderen, Volksfeste und andere Aktivitäten, anteilig mit Kosten belastet werden".

Der DFL ist Mitveranstalter

Die Richterin und OVG-Präsidentin Ilsemarie Meyer ließ in ihrer über einstündigen Urteilsbegründung keinen Zweifel, dass die Forderungen Bremens nach einer Kostenbeteiligung rechtmäßig sind. Die DFL sei als Mitveranstalter zu sehen und Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehen. Verstöße gegen das Grundgesetz sah sie nicht. Auch die Höhe der Kosten und die Berechnungsart seien nicht zu beanstanden.

Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der ersten und 2. Bundesliga angehören. Es geht um mehrere Spiele und inzwischen fast zwei Millionen Euro. Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder - HSV vom 19. April 2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über 425.000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten. Auch wenn die Summe in der mündlichen Verhandlung auf 415.000 Euro reduziert wurde, ist die Forderung rechtens, wie das OVG befand.