Siegessicher betritt Georg Schlatzer, Eigentümer des Gipfels des oststeirischen Kulm, den Verhandlungssaal 1 des Weizer Bezirksgerichts. Der Grund für sein Erscheinen: Er ist von der Gemeinde Puch bei Weiz sowie der dortigen Pfarre auf Besitzstörung geklagt worden. Denn nachdem das Bundesdenkmalamt eine prähistorische Wehranlage am Gipfel des Kulm gegen seinen Willen unter Schutz gestellt hatte, sperrte Schlatzer den Gipfel - sein Grundstück - gänzlich ab. Weder Wanderer noch Wallfahrer dürfen seitdem den Berggipfel, wo sich eine Kalvarienberggruppe befindet, betreten.