Erste Folgen hat das jüngste Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz, das dem Amokfahrer von Graz, Alen R., Unzurechnungsfähigkeit attestierte. Nach einer neuerlichen Haftprüfungsverhandlung ist am Mittwoch aufgrund der neu vorliegenden Gutachten auf eine Überstellung in eine geschlossene Abteilung der ehemaligen Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF) entschieden worden. Dort soll der Mann nun seine medizinische Behandlung bekommen, teilten die Staatsanwaltschaft und das Straflandesgericht in Graz mit.