Die Regelung hatte schon im Vorfeld bei manchen Bauern für ausgefahrene Krallen gesorgt: Seit April gilt in der Steiermark eine Änderung der Tierschutzverordnung, wonach frei laufende Katzen kastriert werden müssen – und zwar auch jene auf Bauernhöfen, die davor von der Kastrationspflicht ausgenommen waren. Einzig Zuchtkatzen dürfen weiterhin fortpflanzungsfähig bleiben. Das Land will mit dieser Regelung die ungebremste Vermehrung von Katzen eindämmen (wir berichteten).