Nach der Mittagspause waren im Grazer Straflandesgericht die Gutachter am Wort. Die Gerichtsmedizin sprach von einer "außerordentlich gut" zerstückelten Leiche und mutmaßte, dass dafür Erfahrung etwa mit dem Zerteilen von Tieren vorhanden war. Die Psychiaterin befand beide Angeklagte für voll zurechnungsfähig und ohne höhergradige Abnormität: "Sie sind aus psychiatrischer Sicht gesund."