Anlässlich der Präsentation einer Beethovenstatue von Max Klinger schuf Gustav Klimt 1902 den Fries, der nach der Schau eigentlich zerstört werden sollte. Der Industrielle Carl Reininghaus rettete den Bildzyklus und verkaufte ihn an August Lederer. Dieser fand, ebenso wie sein Sohn Erich, keine Möglichkeit, das monumentale Werk aufzustellen. Deshalb verkaufte Erich Lederer den Fries 1973 der Republik Österreich. Als Leihgabe des Belvedere ist der Beethovenfries in der Wiener Secession dauerhaft ausgestellt.

1999 war der Kunstrückgabebeirat "der Ansicht, dass der Beethoven-Fries von Gustav Klimt nicht einer Restitution unterliegen kann, da dieses Kunstwerk erst 1973 gegen einen damals durchaus angemessenen Preis angekauft wurde. Die im Jahre 1985 erfolgte Schenkung von 14 Studien zum Beethoven-Fries durch Elisabeth Lederer bzw. das Legat der Genannten aus der im Jahre 1989 zu Gunsten der Albertina indizieren nach Ansicht des Beirates volles Einverständnis der Familie Lederer mit dem 1973 erfolgten Kaufvertrag über den Fries."

Eine Restitutions-Variante, die zuletzt im Leopold Museum (das als Privatstiftung nicht den Bestimmungen des Kunstrückgabegesetzes unterliegt) immer wieder für Diskussionen sorgte, kommt beim Beethovenfries nicht in Betracht: Dass die in der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 geforderte "gerechte und faire Lösung, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann", auch eine finanzielle Einigung sein kann, ist im Kunstrückgabegesetz nicht vorgesehen. Ein Kunstwerk ist schlicht zurückzugeben. Oder eben nicht.