Am vierten Dezember soll - zum wiederholten Male - ein neuer Bundespräsident für Österreich gewählt werden. Ob dieser Termin bestehen bleibt, ist nun allerdings fraglich. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl wegen der zu frühen Auszählung der Wahlkarten aufgehoben.

Mit der erfundenen Passnummer "P 1234567" kann man eine Wahlkarte für andere Wähler beantragen. Das berichten Medien am Montagabend. Damit wäre erneut eine Sicherheitslücke im heimischen Wahlsystem gefunden.

Die Onlinezeitung nzz.at hat offenbar herausgefunden, dass in Vorarlberg jeder, der Namen und Geburtsdatum einer Person weiß, eine Wahlkarte für diese beantragen kann. Die Sicherheitskontrolle zur Antragstellung könne leicht übergangen werden - indem eine gefälschte Passnummer eingetragen werde.

Weitere Bundesländer betroffen

Die Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" hat die Recherche eigenen Angaben zufolge vertieft und ist auch in Linz, Salzburg und Teilen Niederösterreichs mit dieser "Masche" ohne Probleme an Wahlkarten gelangt. Das Pflichtfeld zur Identitätsüberprüfung könne mit einer beliebigen siebenstelligen Nummer ausgefüllt werden, etwa "P 1234567". 

Wer allerdings bei diesem Betrug erwischt wird, dem droht bis zu ein Jahr Haft. 

Auf SN-Anfrage heißt es aus dem Innenministerium: Die Gemeinden seien für die Identitätsüberprüfung eines Antragstellers zuständig. Deshalb sehen auch die Ansuchmasken im Internet je nach Gemeinde verschieden aus. Der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Mathias Vogl, wollte sich nicht zu den Sicherheitslücken äußern.

Das Innenministerium nenne drei Hürden, um eine Wahlkarte zu bekommen. Die Antragstellung, die Ausstellung und die Zustellung. Zur Antragstellung müssen Name, Geburtsdatum und die Passnummer angegeben werden. Dann erfolgt die Ausstellung: Die Gemeinde legt für die Person eine Wahlkarte an. Hierbei müsste die Gemeinde die angegebenen Daten überprüfen.