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Ab 2017 Homo-Partnerschaft vor dem Standesamt

Homosexuelle sollen ab Jänner 2017 die Eingetragene Partnerschaft am Standesamt und nicht mehr bei den Bezirksverwaltungsbehörden schließen können. Geplant ist mit der Gesetzesnovelle auch eine Änderung beim Namensrecht, damit sie auch den Begriff "Familiennamen" verwenden dürfen.

Jörg Eipper Kaiser und Paul Bernhard Eipper hatten das Namensgesetz schon 2011 beim Verfassungsgericht angefochten
© Eder
Jörg Eipper Kaiser und Paul Bernhard Eipper hatten das Namensgesetz schon 2011 beim Verfassungsgericht angefochten