Der 23-jährige Afghane, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen niedergestochen und schwer verletzt hat, hat am Montag in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen Selbstmordversuch unternommen. Die Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, Britta Tichy-Martin, bestätigte am Nachmittag entsprechende Informationen der APA.

Das Vorhaben des jungen Mannes wurde laut Tichy-Martin von aufmerksamen Justizwachebeamten rechtzeitig erkannt, die sofort einschritten und die nötigen Maßnahmen ergriffen. Der 23-Jährige wurde in ein Spital gebracht, wo er untersucht wurde. Dabei zeigte sich, dass er sich keine ernsthaften Verletzungen zugefügt hatte. Der Afghane wurde daher nach der ärztlichen Kontrolle zurück ins Gefängnis gebracht, wo er wegen mehrfachen versuchten Mordes in U-Haft sitzt.

"Er steht jetzt in der Justizanstalt selbstverständlich unter engmaschiger Beobachtung", sagte Tichy-Martin. Nähere Angaben werden aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen vom Justizministerium nicht nach außen kommuniziert.

Entlassung war rechtens

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Dezemner 2017 hat er von der Justizanstalt (JA) Klagenfurt auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Es gab keine Handhabe, um den Mann, der seine freiwillige Ausreise bewilligt bekommen hatte, zur Umsetzung dieser länger anzuhalten, wurde gestern betont.

Der Mann, der 2015 nach Österreich gekommen war, hatte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seine freiwillige Rückkehr in seine Heimat beantragt - möglicherweise deshalb, weil kein Ende seines Asylverfahrens in Sicht war. Abgeschoben wurde er allerdings nicht. Der Afghane soll sein Ausreisezertifikat nicht behoben haben. In weiterer Folge kam er in Kontakt mit der Drogenszene. 2017 wurde der 23-Jährige in Wien wegen Drogenhandels zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. Zur Verbüßung wurde der Mann aus Platzgründen in die JA Klagenfurt überstellt.

Bundesasylamt war informiert

Wie am Montag Recherchen der APA ergaben, informierte die JA Klagenfurt das BFA, dass der Mann mit 7. Dezember 2017 bedingt entlassen werden sollte. "Es hat eine aktive Kontaktaufnahme gegeben", versicherte ein Strafvollzugs-Insider der APA. Offenbar wurde darauf seitens des BFA nicht zeitgerecht reagiert: "Es hat keinen Schubhaftbescheid gegeben, es ist auch kein Festnahmeauftrag vorgelegen. Der Mann musste daher entlassen werden."

Seitens des Innenministeriums wurden am Montag die Vorgänge und der behördliche Kommunikationsverlauf untersucht. "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist gerade dabei, den Fall penibel zu prüfen", sagte Ministeriumssprecher Alexander Marakovits auf APA-Anfrage. Man hoffe, einen Bericht des BFA noch am Montag zu bekommen. Im Fokus stünde die Frage, was der 23-Jährige seit seiner Entlassung aus der Haft am 8. Dezember des Vorjahres getan hat.