Wer heimisches Fleisch isst, muss sich darauf verlassen können, dass bei Mast und Schlachtung Gesetze ausnahmslos eingehalten wurden. Alle Pflichten obliegen den Tierhaltern, die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dem Land. Dass laut Tierschutzgesetz pro Jahr nur zwei Prozent der Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren sind, wirkt auf potenzielle Gesetzesübertreter wohl kaum abschreckend.