Eigentlich hätte er ja bereits in Kraft treten sollen, wurde dann aber aus Sorge vor Megastaus durch die Kontrollen bei den Grenzübergängen nach hinten verschoben: der 3-G-Nachweis beim Transit durch Slowenien. Zuerst sollte es im Juli so weit sein, dann am 16., 23. und 30. August. Jetzt hat die slowenische Regierung wieder einen neuen Starttermin für die Regelung angekündigt.

Der 3-G-Nachweis beim Transit soll nun ab dem 5. September nicht nur mehr Menschen betreffen, die nach Slowenien einreisen und dort Urlaub machen wollen, sondern auch alle, die nur auf der Durchreise sind. Etwa auf dem Weg nach Kroatien. Für den Rückweg durch Slowenien nach Österreich muss man ebenso wieder einen 3-G-Nachweis erbringen.

Ausnahmen von der Regelung gelten nur für Kinder unter 15 Jahren, Arbeitspendlern und Eigentümer oder Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Staatsgrenze zu Österreich.

Bis zum 5. September bleibt die Durchreise für alle ohne 3-G-Nachweis möglich, Reisende müssen Slowenien in dem Fall aber nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen.

Was braucht man nun, um den 3-G-Nachweis für den Transit zu erfüllen: Slowenien akzeptiert einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Einen aktuellen Test braucht man auch bei der Rückreise nach Österreich, weshalb man sich im Ausland testen lassen muss.

Als vollständig geimpft gilt man in Slowenien mindestens sieben Tage nach dem zweiten Stich mit Biontech/Pfizer und mindestens 14 Tage nach der zweiten Dosis Moderna, mindestens 21 Tage nach der ersten Immunisierung mit AstraZeneca und mindestens 14 Tage nach der Einmalimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson.

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Genesene können einen positiven PCR-Testbefund, der mindestens zehn und maximal sechs Monate alt sein darf, oder ein ärztliches Attest vorlegen. Ebenso wird ein Genesungszertifikat in Kombination mit dem Nachweis einer Impfung akzeptiert.

Natürlich gilt auch das digitale Covid-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform als 3-G-Nachweis.