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© Sergej ToporkovIst der Kunde nicht anzutreffen und gibt seinen Zählerstand nicht selbst bekannt, dürfen ihn die Stadtwerke schätzen. 
Geschätze Stromrechnung war zu hoch
Zählerstand wurde nicht abgelesen sondern geschätzt. Kundin ist empört. Stadtwerke korrigieren Rechnung.

Bettina Auer
Wirtschaftsressort