Das Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark dürfte die erste Organisation Österreichs sein, die ihren Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuchs verbietet. Möglich wurde dies durch ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das am Dienstag gefällt wurde.

In Kärnten versteht man das Vorgehen der Steirer nicht. "Bei uns wird es kein Kopftuch-Verbot geben, im WIFI Kärnten sind religiöse Symbole als Zeichen der Vielfalt durchaus erwünscht", erklärte dazu WIFI-Geschäftsführer Andreas Görgei. Dasselbe gelte für das bfi Kärnten, sagt Geschäftsführer Kurt Lassnig: "Die bfi sind in jedem Bundesland eigenständige Organisationen. Und wir haben so etwas noch nicht einmal angedacht." Im Gegenteil: Es befänden sich an die 200 Migranten und Migrantinnen derzeit in bfi-Kursmaßnahmen, viele davon würden Kopftuch tragen. "Und wir haben auch Trainerinnen, die Kopftuch tragen und irrsinnig gut sind", sagt Lassnig, für den so ein Vorgehen selbstverständlich weil gesellschaftsfördernd sei. Extremismus hingegen lehne man ab, aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sei das Tragen des Kopftuches beim bfi Kärnten weiterhin erlaubt.

Das sieht auch Görgei so. Man pflege damit bewusst einen anderen Zugang zu diesem aktuellen Thema und wisse sich damit in bester Tradition der Aufklärung in Europa: "Wir lassen andere religiöse Symbole zu, werden aber auch das Kreuz als Zeichen des Christentums nicht abnehmen. Das Verständnis, das wir entgegenbringen, erwarten wir auch umgekehrt." Die Haltung des bfi Steiermark kann er nicht nachvollziehen: "Bildungseinrichtungen haben meiner Auffassung nach mit gutem Beispiel voranzugehen. Verbote sind einfallslos und rückständig."