Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl wehrt sich weiter gegen die Bestrebungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) ihn abzuberufen und bringt seinerseits harte Vorwürfe gegen die Behörde vor. Die FMA habe das Gutachten zur Meinl Bank, das die Prüfer von PriceWaterhouseCoopers (Pwc) durchgeführt haben, "gekauft", sagte Weinzierl heute Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die FMA hat in einem Bescheid vom 13. November die Abberufung von Weinzierl binnen eines Monats verfügt. Ihm werden die Verletzung organisationsrechtlicher Vorschriften und mangelnde Geldwäscheprävention angelastet. Die FMA hatte bereits im Juli einen Abberufungsbescheid erlassen, das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hatte diesen am 12. November aufgehoben "und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Finanzmarktaufsicht Österreich zurückverwiesen."

Vorwürfe zurückgewiesen

Weinzierl hat heute erneut alle Vorwürfe der FMA, die Meinl Bank habe keine ausreichenden Geldwäschepräventionsmaßnahmen ergriffen, zurückgewiesen. Bei den beanstandeten Treuhandgeschäften sei immer alles mit rechten Dingen zugegangen, beteuerte er. Die Gelder würden auch nicht aus strafbaren Vortaten stammen. Als Beispiele für die Treuhandgeschäfte nannte Weinzierl heute, dass die Meinl Bank etwa einem Schweizer Konzern bei der Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften geholfen haben, um dadurch Vorteile in einem Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen.

Ein anderes Beispiel sei ein ukrainischer Geschäftsmann, dem die Meinl Bank bei der Finanzierung eines Unternehmens in einem westlichen Industrieland geholfen habe. Da dieser selber nicht aufscheinen wollte, habe er eine Einlage bei der Meinl Bank gemacht, erläuterte Weinzierl. Auch hier gebe es keinerlei Anhaltspunkte für die Herkunft der Mittel aus einer Straftat, so der Bankdirektor.

Kritik an Prüfern

Zwei Klagen in Russland gegen die Meinl Bank wegen der Treuhandgeschäfte habe die Bank gewonnen, eine weitere Klage in Lettland sei mit einem Vergleich beendet worden, sagte Weinzierl.

Weinzierl kritisierte neben der FMA auch die Prüfer von PwC: Diese hätten mangelnde Sprachkenntnisse und zum Beispiel einen ukrainischen Firmenbuchauszug daher nicht berücksichtigt. Die Meinl Bank hat der FMA eine Sachverhaltsdarstellung geschickt, in der der Prüfgesellschaft schwere Vorwürfe im Hinblick auf Erstellung eines falschen Gutachtens (§ 289 StGB, Anm.) gemacht werden. Die FMA war daraufhin von Amts wegen verpflichtet, die PwC bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Das Verfahren sei anhängig, hieß es heute.

Meinl Bank-Anwalt Manfred Ketzer wirft der FMA vor, sie würde keine vollständige Einsicht in den Akt gewähren. Dies sei aber gesetzlich so vorgeschrieben, so der Anwalt. Außerdem sei der Rechtsschutz mangelhaft, da die FMA in ihrem zweiten Bescheid eine Abberufung von Weinzierl innerhalb von vier Wochen gefordert habe, aber auch die Frist für die Einbringung eines Rechtsmittels sei vier Wochen lang. Zwar wolle man so bald wie möglich ein Rechtsmittel einbringen und eine aufschiebende Wirkung beantragen, es könnte sich aber auch nicht ausgehen. Dann würde der FMA-Entscheid ohne die Möglichkeit, ihn von einer Oberinstanz zu prüfen, vollzogen werden müssen, kritisierte Ketzer.

Weinzierl wollte heute auf Fragen von Journalisten auch die "Option" nicht ausschließen, dass er sich womöglich selber zurückziehen könnte. Letztlich stehe für ihn immer das Interesse der Meinl Bank im Mittelpunkt, sagte er.