F ußballspiele, Osterpartys, Konzerte. Jahrelang galt in Kärnten bei Veranstaltungen am Karfreitag das Motto: "Nullo actore, nullus iudex". Weil kein Kläger in Sicht war, gab es auch nie einen Richter. Dass Paragraf 8 des Kärntner Veranstaltungsgesetzes öffentliche Veranstaltungen fast ausnahmslos verbietet, war nicht bekannt oder wurde einfach negiert.