Höchstgericht kippt Betreuungsgeld für Kleinkinder
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Das Höchstgericht in Karlsruhe entschied, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Leistung zuständig seien. Die Regelung sei deshalb nichtig.
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