Am 13. Dezember 2014 gilt die neue EU-Allergen-Verordnung. Für Gastronomen bedeutet das, dass sie künftig bei jedem Gericht jene Stoffe schriftlich oder mündlich anführen müssen, die Allergien auslösen könnten. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Feste, die von Vereinen durchgeführt werden, wie etwa der Feuerwehr. Und diese Ausnahmeregelung ärgert die Wirte-Vertreter. Sie wollen das Gesundheitsministerium klagen. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Verordnung für alle gelten wird“, sagt Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie bei der Kärntner Wirtschaftskammer. Auch Adi Kulterer, Projektleiter der FairPlay-Aktion in der Wirtschaftskammer Kärnten, kann das nicht verstehen: „Sind Allergiker also zukünftig Gäste zweiter Klasse bei den Zeltfesten?“