Die Osttiroler Percussion Band „Drumartic“ gewann im Jahr 2013 einen Wettbewerb, den die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ ausgeschrieben hatte (wir berichteten). Mit dem Siegersong wollten die Tierschützer ihr Projekt für Großkatzen in Südafrika bewerben. Teil des Gewinns war auch, dass die Band nach Südafrika reist und dort das Video zum Song aufnimmt. Doch am letzten Abend in Südafrika kam es dann zu einem tragischen Autounfall, bei dem ein Bandmitglied von „Drumartic“ und die Reisebegleiterin von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ tödlich verunglückten. Die anderen Passagiere wurden teils schwer verletzt. Kann die Tierschutzorganisation jetzt für Schadenersatz in die Pflicht genommen werden?