Ein zweifacher Vater stürzte beim Skifahren über eine Böschung, krachte gegen mehrere Bäume und starb an Genickbruch. Hinter ihm fuhr sein minderjähriger Sohn. Das war im Jahr 2011 auf der Gamskogelpiste am Katschberg. Die Frage, ob die Bergbahnen für den Tod des Kärntners haften müssen, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Denn die Familie des Hinterbliebenen fordert von den Bergbahnen 140.000 Euro Entschädigung – plus Haftung für alle zukünftigen Folgen.