Die Worte „des ersten des guet, daz da pawet der Graf in dem Winkhel“ – zu deutsch „der Hof, den der Graf im Winkel bebaut“ – sind in Unterlagen aus dem Jahr 1307 zu lesen. Diese vor mehr als 700 Jahren getätigte Eintragung ist die erste urkundliche Erwähnung des Reichenauer Ortsteiles Winkl und auch eines dort ansässigen Anwesens – nämlich des vulgo „Grafschafters“.