Verliert ein Feuerwehrmann seinen Führerschein, wenn er nach einem Bier mit einem Einsatzfahrzeug zum Brandort fährt? Diese Frage sorgt für hitzige Diskussionen. 2013 wurde – angeblich durch ein Versehen – bei einer Gesetzesnovelle die alte Regelung außer Kraft gesetzt, wonach für Feuerwehrmänner im Einsatz die Promillegrenze von 0,5 gilt. Seither dürfen es nur 0,1 Promille Alkohol im Blut sein – so wie es das Gesetz auch für Berufskraftfahrer vorschreibt.