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Gericht entscheidet am 5. August über Nichtigkeitsbeschwerde

Der wegen Betrugsversuch am Land Steiermark erstinstanzlich verurteilte ehemalige Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig sieht der baldigen Entscheidung über sein Verfahren entgegen.

© Susanne Hassler
Hannes Kartnigs Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgewiesen